
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
1. Abschluss des Vertrags
Der Reisevertrag, den der Veranstalter dem Reisenden mit Übersendung der Anmeldung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich anbietet kommt durch Rücksendung der schriftlichen Anmeldung durch den Reisenden zustande. Dessen ungeachtet wird der Veranstalter nach Eingang der Anmeldung noch einmal eine Reisebestätigung übermitteln. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder für die angemeldete Teilnehmerzahl der Personen, ungeachtet, ob der Anmeldende in Vollmacht der mitangemeldeten Personen handelt. Die zusätzlichen Teilnehmer sind darüber hinaus namentlich und mit Anschrift zu benennen.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung von mindestens 20% des Reisepreises zu leisten. Der restliche Reisepreis ist spätestens 20 Tage vor Reiseantritt zu zahlen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Nicht eingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten Mahlzeiten und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art, z.B. für Trinkgelder, Telefon, Minibar. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 5% des Reisepreises vornehmen, wenn sich die Preise der Leistungsträger nachweisbar nach Vertragsschluss und unvorhersehbar erhöht haben, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Bei Preiserhöhungen von über 5% des Reisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten. Ändern sich bei Beförderungsleistungen gesetzlich genehmigte Tarife gem. § 99 I oder II 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist eine jederzeitige Anpassung möglich, wenn die Beförderungstarife unmittelbar Vertragsgegenstand mit dem Reisenden sind.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt von der Reise muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Veranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Veranstalter vom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Umbuchungen auf eine Ersatzperson sind möglich.
Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldeten Teilnehmer werden berechnet::
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
bis 20 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
bis 10 Tage vor Reiseantritt 85% des Reisepreises;
bei Eigenanreise, wie auch bei nicht ordnungsgemäßem, schriftlichem Rücktritt fällt 100% des Reisepreises an..
Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierung nur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%) erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Bis 3 Wochen vor Reiseantritt.
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiter gehender Anspruch des Kunden besteht nicht.
7. Reiseversicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) bei der Europäischen Reiseversicherung AG. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden bei vorzeitiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt. Außerdem empfehlen wir den Abschluss einer Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall und Krankheit.
8. Haftung des Veranstalters
8.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1.die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung
8.2 Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
8.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Veranstalter insoweit Fremdleistungen.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die Haftung des Veranstalters ist für vertragliche Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschäden – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- 1.soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- 2.soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Für alle Schadensansprüche gegen uns aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschäden bis 75.000,00€ je Kunden und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunden und Reise 4.000,00€. Liegt der Reisepreis über 1.500,00€, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Ihnen wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen
9.3 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten des Veranstalters im Rahmen der Vermittlung beruhen.
9.4 Kommt dem Veranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat,hat er den Veranstalter
umgehend zu benachrichtigen.
10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Veranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur nicht befugt.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der Buchung geändert haben.
12. Eintrittskarten
Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veranstaltungen erbringt der Veranstalter Fremdleistungen. Der Veranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen. Es gelten daher besondere Rücktrittsbedingungen (s. Ziffer 5).
13. Gesetzliche Bestimmungen, Verwirkung und Verjährung
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes, § 651 a ff. BGB. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Geltendmachung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.
KMM TOURS
KMM Thomas Karl GmbH
Moosacher Straße 49
80809 München
Telefon: 089 / 35 77 57 3
Telefax: 089 / 35 77 57 49
E-Mail: info@kmm-tours.de
URL: www.kmm-tours.de
Der Reisevertrag, den der Veranstalter dem Reisenden mit Übersendung der Anmeldung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich anbietet kommt durch Rücksendung der schriftlichen Anmeldung durch den Reisenden zustande. Dessen ungeachtet wird der Veranstalter nach Eingang der Anmeldung noch einmal eine Reisebestätigung übermitteln. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder für die angemeldete Teilnehmerzahl der Personen, ungeachtet, ob der Anmeldende in Vollmacht der mitangemeldeten Personen handelt. Die zusätzlichen Teilnehmer sind darüber hinaus namentlich und mit Anschrift zu benennen.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung von mindestens 20% des Reisepreises zu leisten. Der restliche Reisepreis ist spätestens 20 Tage vor Reiseantritt zu zahlen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Nicht eingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten Mahlzeiten und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art, z.B. für Trinkgelder, Telefon, Minibar. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter kann Preiserhöhungen bis 5% des Reisepreises vornehmen, wenn sich die Preise der Leistungsträger nachweisbar nach Vertragsschluss und unvorhersehbar erhöht haben, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Bei Preiserhöhungen von über 5% des Reisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten. Ändern sich bei Beförderungsleistungen gesetzlich genehmigte Tarife gem. § 99 I oder II 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist eine jederzeitige Anpassung möglich, wenn die Beförderungstarife unmittelbar Vertragsgegenstand mit dem Reisenden sind.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt von der Reise muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Veranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Veranstalter vom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Umbuchungen auf eine Ersatzperson sind möglich.
Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldeten Teilnehmer werden berechnet::
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
bis 20 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
bis 10 Tage vor Reiseantritt 85% des Reisepreises;
bei Eigenanreise, wie auch bei nicht ordnungsgemäßem, schriftlichem Rücktritt fällt 100% des Reisepreises an..
Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierung nur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%) erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Bis 3 Wochen vor Reiseantritt.
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiter gehender Anspruch des Kunden besteht nicht.
7. Reiseversicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) bei der Europäischen Reiseversicherung AG. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Ebenso werden bei vorzeitiger oder späterer Rückreise die zusätzlichen Rückreisekosten ersetzt. Außerdem empfehlen wir den Abschluss einer Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall und Krankheit.
8. Haftung des Veranstalters
8.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1.die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung
8.2 Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
8.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Veranstalter insoweit Fremdleistungen.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die Haftung des Veranstalters ist für vertragliche Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschäden – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- 1.soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- 2.soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Für alle Schadensansprüche gegen uns aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschäden bis 75.000,00€ je Kunden und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunden und Reise 4.000,00€. Liegt der Reisepreis über 1.500,00€, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Ihnen wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen
9.3 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten des Veranstalters im Rahmen der Vermittlung beruhen.
9.4 Kommt dem Veranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die USA und nach Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat,hat er den Veranstalter
umgehend zu benachrichtigen.
10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Veranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur nicht befugt.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der Buchung geändert haben.
12. Eintrittskarten
Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veranstaltungen erbringt der Veranstalter Fremdleistungen. Der Veranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen. Es gelten daher besondere Rücktrittsbedingungen (s. Ziffer 5).
13. Gesetzliche Bestimmungen, Verwirkung und Verjährung
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes, § 651 a ff. BGB. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Geltendmachung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.
KMM TOURS
KMM Thomas Karl GmbH
Moosacher Straße 49
80809 München
Telefon: 089 / 35 77 57 3
Telefax: 089 / 35 77 57 49
E-Mail: info@kmm-tours.de
URL: www.kmm-tours.de
